Staatliche Förderung von Firmenwagen: Unsere Tipps für Handwerksbetriebe
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Auf die Idee für ein neues Firmenfahrzeug, folgt die Frage nach der Finanzierung. Zudem müssen Fahrzeuge im Handwerk nicht nur funktional und belastbar sein, sondern auch die Liquidität des Betriebes schonen. Je nach Modell wirkt sich die Auswahl außerdem auf die Außendarstellung Deines Betriebes aus. Denn Firmenfahrzeuge werden häufig beruflich sowie privat genutzt.
Gerade in Zeiten von Hybridtechnologie, Elektromobilität und möglichen Dieselfahrverboten in Innenstädten, lässt sich mit neuen Modellen ein guter Eindruck hinterlassen und dazu noch kräftig sparen. Bisher waren die Elektroausführungen in der Anschaffung teurer als die Verbrenner, doch mit neuen gestiegenen Prämien und Fördermitteln, stellen sie eine echte Alternative dar. Das eröffnet ebenfalls attraktive Finanzierungswege für neue Firmenwagen.
Zunächst die altbekannte Frage mit offener Antwort: Kauf oder Leasing?
Angefangen beim Kauf oder wie es am häufigsten vorkommt, dem Ratenkauf mit verbundenem Kredit. Diese Anschaffungskosten können dabei, zu ihrem Vorteil, über 6 Jahre verteilt als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Ein weiterer Pluspunkt: danach gehört das Fahrzeug direkt zum Firmeneigentum. Allerdings muss beachtet werden, dass nur die Zinsen des Darlehens absetzbar sind, nicht die Tilgungsraten.
In der Zeit des Abzahlens reduziert sich durch Abnutzung zwar der Wert des Autos, aber am Ende müssen keine Nachzahlungen wie beim Leasing erwartet werden. Außerdem kann ein gekauftes Fahrzeug nach Wunsch für die Anforderungen auf der Baustelle umgebaut werden, was bei Leasingmodellen schwerer zu realisieren ist. Zu den Nachteilen zählen sicherlich die sinkende Unternehmensliquidität durch den Kaufpreis sowie die Verringerung des Eigenkapitals durch den Kredit.
Der Wagen gehört nach Vertrag dem Leasinggeber und muss erst nach Bedarf am Vertragsende ausgelöst werden.
Beim Leasing hingegen sind die monatlichen Raten meist etwas niedriger im Vergleich zum Kauf. Daneben zählen die Leasingraten ebenfalls als Betriebsausgaben und können einen steuerlichen Vorteil bringen, indem sie abgesetzt werden. Mit Sonderzahlungen sogar direkt im ersten Jahr im Gegenteil zum Ratenkauf. Ein weiterer Vorteil stellt die höhere Flexibilität dar, da sie die Chance haben, den Firmenwagen ihres Handwerksbetriebes nach Ablauf des Vertrages ohne Verkauf abzugeben und sich direkt ein anderes Modell zu sichern. Hier liegt allerdings auch ein Nachteil: Der Wagen gehört nach Vertrag dem Leasinggeber und muss erst nach Bedarf am Vertragsende ausgelöst werden.
Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen, da der tatsächliche Verkaufspreis häufig unter dem vorher festgelegten liegt. Ansonsten können Strafen und Vertragskündigungen schon nach zwei verpassten Leasingraten geltend gemacht werden, was zusätzliches Risiko birgt. Wer allerdings genau weiß wie und vor allem wie viel das Leasingfahrzeug genutzt wird, kann mit dieser Finanzierungsmethode sparen.
Wer zukunftsorientiert kauft, spart durch Prämien und Förderung.
Wer keine Strecken über 110 Kilometer am Tag zwischen Baustelle und Firma zurücklegt, liegt im E-Bereich richtig.
Hast Du Dich für eine Finanzierungsvariante entschieden, kann der Preis des Firmenwagens im Handwerk zusätzlich durch bestimmte Förderungen im Bereich Elektromobilität gedrückt werden. Zuvor teurere Elektro- oder Hybridwagen lassen sich dadurch deutlich günstiger bekommen. Wer keine Strecken über 110 Kilometer am Tag zwischen Baustelle und Firma zurücklegt, liegt im E-Bereich richtig. Gerade wurde in der Politik nämlich entschieden den Umweltbonus bei Fahrzeugen dieser Art bis 2025 zu verlängern und im Zuge der Corona-Krise diesen sogar bis 2021 zu erhöhen.
Für E-Autos auf der BaFa-Liste werden nun je nach Verkaufspreis 5000 bis 9000 Euro bezuschusst. Dazu kommen die Nachlässe der Hersteller für batteriebetriebene Wagen mit circa 3000 Euro. Bei Plug-In-Hybriden auf der BaFa-Liste (Link wie oben) sind Förderungen von 3750 bis 6750 Euro zu erreichen. Allerdings ist zu beachten, dass Förderungen erst nach Verkaufsabschluss in Anspruch genommen werden können und der Besitzer mindestens 6 Monate bestehen bleibt.
Wer bis zum 31.12.2025 ein vollelektrisches Auto zulässt, muss für die ersten 10 Jahre keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Dazu kommen steuerliche Vorteile bei E-Firmenwagen im Handwerk.
Wer bis zum 31.12.2025 ein vollelektrisches Auto zulässt, muss für die ersten 10 Jahre keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Voraussichtlich wird dieser Vorteil für Zulassungen bis 2030 im Zuge des neuen Konjunkturpakets verlängert. Wichtig ist nur, falls der Fahrzeughalter innerhalb der 10 Jahre wechselt, hat der neue Fahrzeughalter Anspruch auf die restlichen Jahre. Für Hybridautos gilt dieser Steuervorteil allerdings nicht. Zum gerade genannten Vorteil kommen weitere Vorzüge bei Elektro-Firmenwagen im Handwerk dazu.
Wagen mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro, die mehr als 50 % beruflich genutzt werden, müssen nur noch mit 0,25 % statt 1 % des Preises besteuert werden. Hingegen gilt für Hybrid und E-Autos bis 60.000 Euro ein Prozentsatz von 0,5 %. Außerdem muss das Laden der Dienstautos beim Arbeitgeber nicht zusätzlich versteuert werden.
Sorgsam abwägen und genau kalkulieren.
Letztendlich muss jede Kauf- und Finanzierungsentscheidung individuell begutachtet werden. Bei all den Förderungs- und Steuervorteilen von Elektroautos sowie der Einsparung von Kraftstoff und Ersatzteilen, sind diese Dienstwagenvarianten nicht für jeden Handwerksbetrieb geeignet. Jedenfalls noch nicht. Sind die Arbeitswege in 100 Kilometer Radius überschaubar, gut einzugrenzen und mit notwendigen Ladestationen versehen, dann lässt sich ein Elektroauto für die Baustelle schlau finanzieren. Für weitere Wege in ländlichere Regionen muss erst die Infrastruktur an Ladestellen in Europa verbessert werden.
Daneben muss auch bei der Entscheidung von Kauf- oder Leasingmodellen individuell auf die Anforderungen des Wagens geschaut werden. Ist dieser harten unvorhersehbaren Strapazen ausgesetzt, beziehungsweise muss ständig für den Baustelleneinsatz umgebaut werden, lohnt sich wohl eher ein Kauf. Lassen sich Abnutzungsrisiken eingrenzen, kann Leasing die bessere Variante darstellen, um Kosten zu sparen.