Das ändert sich 2022 für Dich als Handwerksunternehmer
In diesem Artikel:
- Die Solarpflicht kommt in einigen Bundesländern
- Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Altverträge
- Auszahlung des Corona-Bonus bleibt bis Ende März steuerfrei
- Corona Wirtschaftshilfen werden bis Ende März verlängert
- Die C02-Steuer steigt
- EEG-Umlage sinkt 2022 deutlich
- Thema Ausbildung: Die Mindestausbildungsvergütung steigt
- Der gesetzliche Mindestlohn sowie Branchenlöhne steigen 2022
- Krankmeldungen werden digitalisiert
- Portokosten für Produkte der Deutschen Post werden teurer
- Die Fristen zur Meldepflicht beim Transparenzregister laufen ab
- Innovationsprämie für E-Fahrzeuge bleibt auch noch 2022
- Laut Koalitionsvertrag: Homeoffice-Pauschale bis 2023 verlängert
- Laut Koalitionsvertrag: Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter kommt
Ein weiteres Jahr mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie geht für Handwerksbetriebe zu Ende. Damit gut in das neue Jahr gestartet werden kann, gilt es auch die zahlreichen Veränderungen bei Regelungen, Gesetze und Prämien im Auge zu behalten. Die meisten wurden bereits im Laufe des Jahres beschlossen und treten mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Damit Du nichts verpasst, haben wir Dir eine kleine Übersicht zu Änderungen im neuen Jahr zusammengestellt. Was fällt, was steigt und was kommt voraussichtlich auf die Unternehmen zu?
Die Solarpflicht kommt in einigen Bundesländern
Wie wir bereits berichtet haben (Artikel-Link) kommt in zwei Bundesländern eine Solarpflicht und somit Arbeit auf das Handwerk zu. In Baden-Württemberg müssen beim Bau von Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Das gilt ebenfalls für neue Parkflächen ab 35 Stellplätzen. Hierbei muss demnach für eine Überdachung mit Solaranlagen gesorgt werden. Für neu gebaute Wohngebäude zählt diese Pflicht erst ab dem 1. Mai 2023.
Neben Baden-Württemberg setzt auch Nordrhein-Westfalen eine Pflicht für PV-Anlagen um. Genau wie im südlicheren Bundesland sollen Parkflächen ab 35 Stellplätzen mit Solarzellen überdacht werden. Allerdings nur, wenn dies nicht zu Wohngebäuden gehören. Wer mehr zum Thema wissen will, kann sich in unserem Blogartikel informieren.
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Altverträge
Arbeitgeber müssen ab dem kommenden Jahr 2022 den Mitarbeitern mit einer betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss von 15 % zahlen. Zuvor galt diese Regelung nur für Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersvorsorge seit 2019 abgeschlossen hatten. Dieser Zuschuss gilt für Verdienste unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach 58.050 Euro brutto an Jahresgehalt. Ist das Gehalt höher, darf der Zuschuss abgesenkt werden.
Auszahlung des Corona-Bonus bleibt bis Ende März steuerfrei
Der steuerfreie Corona-Bonus kann vom Arbeitgeber an seine Belegschaft nun bis Ende März 2022 gezahlt werden. Maximal darf dieser Bonus 1.500 Euro betragen. Genau bedeutet das, wer letztes Jahr schon eine Zahlung von 1.500 Euro an einen bestimmten Mitarbeiter geleistet hat, kann dies nicht noch mal steuerfrei tun. In wie vielen Schritten die 1500 Euro pro Mitarbeiter gezahlt werden ist egal. Jedoch müssen Unternehmen bei der Kennzeichnung als Sachzuwendung darauf achten, dass der Arbeitnehmer die Zahlung schriftlich bestätigt.
Corona Wirtschaftshilfen werden bis Ende März verlängert
Beschlossene Sache war die Verlängerung der Coronahilfen schon im November, doch diese bezieht sich bis Ende März 2022.
Die Neustarthilfe für Soloselbständige
Härtefallhilfen
Steuerstundungen
Die Überbrückungshilfe III, die nun unter der Nummer IV weitergeführt wird
Und der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld
Hier muss noch dazugesagt werde , dass Unternehmern die zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge nur noch zur Hälfte erstattet werden. Außer die betroffenen Arbeiter nehmen in der Zeit an einer Weiterbildung teil. Dann werden die restlichen 50 % doch noch erstattet. Wer sich näher dazu belesen möchte besucht die Website der Bundesbehörde.
Die C02-Steuer steigt
Nach der Steigerung in diesem Jahr folgt wie angekündigt eine Weitere in 2022 um 5 Cent. Damit steigt die Bepreisung, die den Klimaschutz attraktiver machen soll von 25 auf 30 Cent je ausgestoßene Tonne CO2. Laut Bundesumweltministerium verteuerten sich damit die Kraftstoffe Diesel um 9,4 Cent pro Liter und Benzin um 8,4 Cent pro Liter. Außerdem Heizöl um 9,4 Cent pro Liter und Erdgas um 7 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh).
EEG-Umlage sinkt 2022 deutlich
Die EEG-Umlage hingegen wird 2022 auf ein 10-Jahres-Tief sinken. Von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,72 Cent. Wer dazu mehr wissen will findet alles Nötige in unserem weiteren Artikel. Das führt eher zu einer Stabilisierung bei steigenden Strompreisen für Handwerksbetriebe als zu einer klaren Entlastung. Jedoch will die neue Bundesregierung eine komplette Abschaffung der Umlage bis 2023 erwirken.
Thema Ausbildung: Die Mindestausbildungsvergütung steigt
Seit 2020 ist die sogenannte Mindestvergütung im Berufsbildungsgesetz verankert. Demnach müssen Ausbildungsbetriebe ihren Azubis ein angebrachtes Gehalt zahlen, dass mindestens nach den jeweiligen Lehrjahren steigt. Neue abgeschlossene Ausbildungsverträge nach dem 01. Januar 2022 müssen mindestens eine Vergütung von 585 Euro betragen. Danach kommt auf den Betrag eine Steigerung von 18 % im ersten Lehrjahr, 35 % im zweiten und 40 % im dritten hinzu. Branchenspezifisch kann sich hingegen die Mindestvergütung noch unterscheiden.
Der gesetzliche Mindestlohn sowie Branchenlöhne steigen 2022
Daneben wird der Mindestlohn im neuen Jahr zweimal angehoben. Zum einen am 01. Januar um 22 Cent auf 9,82 Euro pro Stunde und zum zweiten am 01. Juli auf 10,45 Euro pro Stunde. Danach soll laut Bundesregierung eine Anhebung auf 12 Euro erfolgen, die allerdings noch nicht in trockenen Tüchern ist. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es im Handwerk zum Teil höhere Branchenmindestlöhne. Zum Beispiel im Elektro, Dachdecker, Gerüstbauer oder Gebäudereiniger-Handwerk.
Bei den Elektrikern ab Januar 2022 bei 12,90 von vorher 12,40 Euro
Bei den ungelernten Dachdeckermitarbeitern auf 13 Euro und bei Gesellen auf 14,50 Euro
Im Bereich Gebäudereinigung auf 11,55 Euro (ungelernt) und 14,81 Euro (gelernt)
Und im Gerüstbau auf 12,85 Euro
Krankmeldungen werden digitalisiert
Nachdem durch die Corona-Pandemie Krankschreibungen auf telefonisch bestätigt werden konnten, kommt ab Juli 2022 eine weitere Möglichkeit hinzu. Dann stellen die Krankenkassen nämlich den Arbeitgebern digitale Krankmeldungen zur Verfügung. Der obligatorische gelbe Schein wird deshalb nicht verschwinden, nur wird er Schritt für Schritt digitalisiert. Denn die Pflicht, die Bescheinigung dem Versicherten auszustellen, bleibt bestehen.
Portokosten für Produkte der Deutschen Post werden teurer
Wie die Deutsche Post bekannt gab, werden die Portokosten um mindestens 5 Cent in 2022 angehoben. Zur Begründung sagte die Post, dass die Erhöhung aus sinkenden Sendemengen und steigenden Transportkosten resultieren würde. Welches Produkt wie viel genau kostet, siehst du zusammengefasst in einem PDF der Post.
Die Fristen zur Meldepflicht beim Transparenzregister laufen ab
Für Unternehmensgesellschaften, die 2022 noch ihre wirtschaftlich berechtigten Personen nachmelden müssen bzw. wollen, gilt es im neuen Jahr wichtige Fristen im Auge zu behalten. Grund dazu ist eine Änderung beim Transparenzregister. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks sind sämtliche deutsche Gesellschaften dazu verpflichtet und aufgerufen, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie eingetragene Vereine. Ein Eintrag in einem anderen öffentlich einsehbaren Register als dem Transparenzregister, wie zum Beispiel dem Handelsregister, reicht in Zukunft nicht mehr. Die Fristen lauten wie folgt:
Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) müssen die Meldepflichten bis zum 31. März 2022 erfüllen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaften haben Zeit bis zum 30. Juni 2022.
In allen anderen Fällen endet die Übergangsregelung am 31. Dezember 2022.
Innovationsprämie für E-Fahrzeuge bleibt auch noch 2022
In Sachen Fuhrpark und Neuanschaffungen verlängert das Bundeswirtschaftsministerium die Prämie für Elektrofahrzeuge bis Ende 2022. Wer sich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge interessiert, kann eine Förderung von bis zu 9.000 Euro erwarten. Bei Kauf von Hybrid-Modell hingegen bis zu 6.750 Euro.
Laut Koalitionsvertrag: Homeoffice-Pauschale bis 2023 verlängert
Die Pauschale nutzt auch Handwerkern, die durch die Coronalage im Land ihre Rechnungen, Rapporte oder Kostenvoranschläge im Homeoffice bearbeiten müssen. Für jeden Kalendertag im Jahr mit reinem Homeoffice können 5 Euro geltend gemacht werden. Maximal jedoch 600 Euro, was 120 Tagen entspricht. Die Ampelparteien wollen diese Pauschale laut Koalitionsvertrag bis 2023 verlängern. Eine Entscheidung ist zeitnah zu erwarten.
Laut Koalitionsvertrag: Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter kommt
Zudem plant die neue Bundesregierung, Unternehmen, die in den kommenden Jahren 2022 und 2023 in Klimaschutz und Digitalisierung investieren, steuerlich zu entlasten. Geschehen soll dies mit einer Abschreibung, bei der ein Teil der Herstellungs- oder Anschaffungskosten vom steuerlichen Gewinn abgezogen werden kann. So steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag.