Ab wann ist Pause Pflicht?
Auf Baustellen und in Handwerksbetrieben bleibt nicht immer Raum für Pausen, gelegentlich werden sie im hektischen Alltag vernachlässigt. Dabei beeinträchtigt pausenloses Arbeiten die Gesundheit und die Arbeitsleistung.
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften zu Arbeits- und Pausenzeiten eingehalten werden. Während ihrer Pausen können sich die Beschäftigten erholen und neue Energie schöpfen. Das hilft dabei, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. So werden mangelnder Konzentration, natürlicher Müdigkeit und Erschöpfung vorgebeugt und das Unfallrisiko wird gesenkt.
Was ist eine Pause und welchen Zweck hat sie?
Ruhepausen sind temporäre Unterbrechungen der Arbeit. Während der gesetzlich geregelten Pausen sind die Arbeitnehmer von ihren beruflichen Aufgaben befreit und müssen sich auch nicht für die Arbeit bereithalten. Die freie Zeit dient unter anderem dazu, Kräfte zu erneuern und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Arbeitnehmer haben dazu die Möglichkeit, ihre Pause selbst zu gestalten. Es steht Beschäftigten also frei, ob sie ihre Zeit zum Beispiel mit einem Spaziergang oder einem Mittagessen verbringen. Ruhepausen zählen in der Regel nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Sofern in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag keine anderweitigen Angaben zu finden sind, werden Pausen nicht vergütet.
Anders ist es bei Betriebspausen. Zu solchen unvorhergesehenen Pausen kommt es, wenn die Arbeitszeit betriebsbedingt unterbrochen und die Weiterarbeit zum Beispiel durch Störfälle, Maschinenprobleme oder Stromausfall unterbunden wird. Währenddessen bleiben die Mitarbeiter verfügbar und sind jederzeit bereit, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Deshalb zählen solche unfreiwilligen Arbeitsunterbrechungen zur Arbeitszeit und werden entsprechend bezahlt.
Welcher Unterschied besteht zwischen Pause und Ruhezeit?
Nicht nur die Pausenzeiten, sondern auch die Vorgaben zur Ruhezeit müssen von Vorgesetzten beachtet werden. Beide dienen dazu, dass sich Arbeitnehmer regenerieren. Anders als Pausen, bei denen die Arbeit während der normalen Arbeitszeit unterbrochen wird, umfasst die Ruhezeit den Zeitraum zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme der Tätigkeit. Damit liegt die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen und außerhalb der normalen Arbeitszeit. Die ununterbrochene Ruhezeit soll dabei mindestens 11 Stunden betragen.
In Einzelfällen, so zum Beispiel in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft sowie im Rundfunk, ist auch eine Reduktion auf 10 Stunden möglich. Jedoch unter einer Voraussetzung: Die fehlende Stunde muss innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch die Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden. Verlängert werden muss dabei ebenfalls um eine Stunde, sodass die ausgleichende, längere Ruhezeit 12 Stunden beträgt.
Wie lange darf gearbeitet werden und wann ist Pause Pflicht?
Durch tarifliche Bestimmungen oder durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) werden Arbeitszeit und Pausen geregelt. Im Arbeitszeitgesetz wird die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause definiert. Die reguläre Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden täglich. Es gibt jedoch auch branchenspezifische Regelungen, die eine Verlängerung der Arbeitszeit zum Beispiel auf Montage oder auf Baustellen möglich machen.
Sobald die Arbeitszeit eine bestimmte Dauer überschreitet, erhalten Arbeitnehmer entsprechende Erholungspausen. Abhängig von der Arbeitszeit variieren die vorgeschriebenen Pausenzeiten:
Bis 6 Stunden: Keine Pause notwendig
Ab 6 Stunden: Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben
Bei mehr als 9 Stunden: Pausenzeit beträgt mindestens 45 Minuten
Die Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann aufgeteilt werden. Ein Zeitabschnitt muss jedoch mindestens 15 Minuten dauern. Dabei ist es nicht möglich, die Pausen zum Arbeitsbeginn oder zum Feierabend zu legen.
Bei den im Arbeitszeitgesetz festgelegten Pausenzeiten handelt es sich um Mindestzeiten, die eingehalten werden müssen. Für Raucher gibt es übrigens keine gesetzlichen Regelungen für zusätzliche Pausen, es besteht also kein Anspruch auf eine Zigarettenpause.
Abweichungen für Jugendliche: Die Pausenzeiten für Minderjährige werden im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Ab einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden steht Jugendlichen eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Ab 6 Stunden sind es mindestens 60 Minuten.
Wer legt die Pausenzeiten fest?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten angemessene Pausen zu ermöglichen. Damit Arbeitnehmer sich auf ihre Pause einstellen können, sollte der Zeitpunkt für Pausen bereits im Voraus feststehen. Die Unterbrechung der Arbeitszeit kann etwa zu einer bestimmten Uhrzeit oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfolgen.
Im Rahmen ihres Direktionsrechts können Arbeitgeber die zeitliche Lage der Pausen vorgeben. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, das sich im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen bewegt. Hat der Betriebsrat bestimmte Regelungen festgelegt, müssen Arbeitgeber diese wahren. Außerdem berücksichtigen Vorgesetzte auch die Vorgaben, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Arbeitgeber verantworten gleichzeitig aber auch die Einhaltung der Pausenzeiten. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, kann diese Missachtung Strafen nach sich ziehen.
Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeiter Pausen einhalten?
Um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und auch der vorgeschriebenen Pausen nachweisen zu können, sollte der Betrieb die jeweiligen Zeiten dokumentieren. Dazu werden Arbeitsbeginn, Pausenbeginn und -ende sowie Arbeitsende händisch oder mit einem elektronischen oder digitalen Zeiterfassungssystem festgehalten.
Softwares bieten oftmals die Möglichkeit, die Arbeits- und Pausenzeiten exakt zu erfassen. So wie Craftnote, eine App für Handwerker, mit der Mitarbeiter ihre Pausen von überall, also auch direkt auf der Baustelle, aufzeichnen können. Das geht sowohl mittels Starten und Stoppen einer Stechuhr als auch durch das manuelle Eintragen von Pausenbeginn und -ende. Dazu werden die Startzeit der Pause und das Ende eingegeben.
Arbeitgeber können dann einsehen, welche Mitarbeiter wann und für wie lange Pause gemacht haben. Durch die Pausenzeiterfassung mit einem digitalen Hilfsmittel reduziert sich der Zeitaufwand, weil handschriftliche Stundenzettel nicht erst noch kontrolliert und in andere Systeme übertragen werden müssen. Der Einsatz von Craftnote trägt dazu bei, sicherzustellen, die gesetzlichen Vorschriften zu den Pausenzeiten zu erfüllen.
Fazit
Pausenregelungen ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz oder gegebenenfalls aus dem Tarifvertrag. Die Beachtung und Einhaltung der Pausenzeiten sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern können auch die Arbeitsleistung und damit die Effizienz der Arbeitsabläufe beeinflussen.
Eine digitale Zeiterfassung, wie sie in Craftnote enthalten ist, unterstützt Dich dabei, die Arbeits- und Pausenzeit unkompliziert zu dokumentieren und zu kontrollieren. So fällt es leichter, die jeweiligen Vorschriften einzuhalten.